ProWindCOE zum neuen Winderlass

 

„Positiv!“ Das ist die Reaktion der Initiative „ProWindCOE“ auf den neuen Winderlass der Landesregierung NRW. Der Erlass werde die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau von Windenergieanlagen in NRW transparenter machen und zu einem sachlichen Dialog vor Ort beitragen, erklärte Klaus-Gerd Greiff in einer Pressemitteilung der Initiative. Die  Überarbeitung des Erlasses sei notwendig geworden, um ihn
an EG-Richtlinien zum Umweltschutz anzupassen, aber auch um mehr Akzeptanz
für die Windenergie in einem insgesamt schwieriger gewordenen Umfeld
herzustellen. Der Erlass präzisiert – so Greiff - die Definition von "Windfarmen", klärt die Frage der Raumbedeutsamkeit und empfiehlt Gemeinden, Konzentrationszonen für die Windkraft auszuweisen. Außerdem werde festgeschrieben, dass auch fertig gestellte Anlagen von den Staatlichen Umweltämtern auf Lärmimmissionen kontrolliert werden. So würden zum Schutze der Anwohner die Umweltämter angewiesen, die Einhaltung der zulässigen Lärmimmission  während der gesamten Betriebszeit zu überwachen. Auch strittige Einzelfragen würden in dem Winderlass aufgegriffen. Für Standorte, an denen eine Gefahr der Eisbildung bestehe (z.B. an Autobahnen) würden neue technische Möglichkeiten erläutert, den Eisansatz durch Detektoren frühzeitig zu erkennen. Greiff: „Die Anlagen schalten sich dann automatisch ab. Auch bei störendem Schattenwurf sind Möglichkeiten vorgesehen, die Anlagen kurzfristig abzuschalten.“ Nachzulesen ist der neue Winderlass auf der Seite www.prowindcoe.de  

 

Mit freundlichem Gruß

 

Robert Hülsbusch