ProWindCOE zum neuen Winderlass
„Positiv!“ Das ist die Reaktion der Initiative „ProWindCOE“
auf den neuen Winderlass der Landesregierung NRW. Der Erlass werde die
rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau von Windenergieanlagen in NRW
transparenter machen und zu einem sachlichen Dialog vor Ort beitragen, erklärte
Klaus-Gerd Greiff in einer Pressemitteilung der Initiative. Die
Überarbeitung des Erlasses sei notwendig geworden, um ihn
an EG-Richtlinien zum Umweltschutz anzupassen, aber auch um mehr Akzeptanz
für die Windenergie in einem insgesamt schwieriger gewordenen Umfeld
herzustellen. Der Erlass präzisiert – so Greiff - die Definition von
"Windfarmen", klärt die Frage der Raumbedeutsamkeit und empfiehlt
Gemeinden, Konzentrationszonen für die Windkraft auszuweisen. Außerdem werde
festgeschrieben, dass auch fertig gestellte Anlagen von den Staatlichen Umweltämtern
auf Lärmimmissionen kontrolliert werden. So würden zum Schutze der Anwohner
die Umweltämter angewiesen, die Einhaltung der zulässigen Lärmimmission
während der gesamten Betriebszeit zu überwachen. Auch strittige Einzelfragen würden
in dem Winderlass aufgegriffen. Für
Standorte, an denen eine Gefahr der Eisbildung bestehe (z.B. an Autobahnen) würden
neue technische Möglichkeiten erläutert, den Eisansatz durch Detektoren frühzeitig
zu erkennen. Greiff: „Die Anlagen schalten sich dann automatisch ab. Auch bei
störendem Schattenwurf sind Möglichkeiten vorgesehen, die Anlagen kurzfristig
abzuschalten.“ Nachzulesen ist der neue Winderlass auf der Seite www.prowindcoe.de
Mit freundlichem Gruß
Robert Hülsbusch